AUTO – WILDBOLZ
Dipl.-Ing. Horst Wildbolz
Bundesstraße 33
8753 Aichdorf – Steiermark
Tel: +43 3577 24158
Fax: +43 316 491787
tankstelle@wildbolz.co.at
Behörde gem. ECG (E-Commerce Gesetz)
Bezirkshauptmannschaft Murtal
Konzeption & Umsetzung – webDesign
Heimo Hyden
+43 676 735 7777
heimo@hyden.it
Allgemeine Geschäftsbedingungen
VERKAUFSBEDINGUNGEN TANKSTELLE
- Der Kundenschlüssel der Fa. Wildbolz, im Folgenden „Tankchip“ genannt, wird von der Firma Wildbolz, Bundesstraße 33, 8753 Aichdorf, in Folge „Wildbolz“ genannt, ausgegeben und verwaltet. Der Tankchip verbleibt im Eigentum der Firma Wildbolz.
- Der Tankchip wird mit einer vom Kunden gewünschten vierstelligen Geheimzahl geschützt. Diese Geheimzahl darf nicht in der Nähe des Tankchips vermerkt bzw. aufbehalten werden und darf auch nicht an Dritte mitgeteilt werden. Bei Abhandenkommen des Tankchips ist dies sofort der Firma Wildbolz zu melden. Bis zum Eingang der Verlustmeldung haftet der Kunde für die missbräuchliche Verwendung. Der Tankchip muss in einer eigenen Tasche gelagert werden, da es sonst zu Beschädigungen kommen kann. Bei Verlust oder Beschädigung des Tankchips durch den Kunden, wird ein Ersatz in der Höhe von € 12,- verrechnet!
- Änderungen von Adressen, Bankverbindungen und dgl. sind unverzüglich der Firma Wildbolz bekannt zu geben.
- Die Firma Wildbolz kann die Ausstellung des Tankchips ohne Angaben von Gründen verweigern.
- Die Firma Wildbolz hat das Recht, das Vertragsverhältnis zu jeder Zeit, ohne Angabe von Gründen, aufzulö- sen und den Tankchip zu sperren und rückzufordern.
- Preise und Rabatte sind ohne Gewähr. Änderungen bleiben der Firma Wildbolz vorbehalten.
- Die Firma Wildbolz ist berechtigt, die konsumierten Leistungen jederzeit abzurechnen und sofort fällig zu stel- len.
- Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass bei Störungen des Tankautomaten keine Belege über die getätigten Treibstoffbezüge ausgedruckt werden. Für die Verrechnungskontrolle der Tankungen sind die Daten der ge- eichten Anzeige auf der Zapfsäule zu notieren.
- Die Abrechnung der Tankungen erfolgt, wenn nichts anderes vereinbart, 14 tägig. Es wird der daraus resultie- rende Betrag zw. 01. und 05. bzw. 15. und 20. des Monats abgebucht. Der vom Kunden Girokonto abge- buchte Betrag gilt dem Grunde und der Höhe nach als anerkannt, sofern der Kunde nicht binnen 10 Tagen nach Abbuchung schriftlich widerspricht. Der Kunde verpflichtet sich jeweils für ausreichende Deckung auf seinem Konto zu sorgen. Wird – aus welchen Gründen auch immer – eine Abbuchung nicht durchgeführt, wird der Tankchip gesperrt und die uns angelasteten Rückbuchungsgebühren der Bank sowie sämtliche Kos- ten die aus diesem Vorgang entstehen dem Kunden in Rechnung gestellt. Außerdem verrechnet die Firma Wildbolz € 10,- Bearbeitungsgebühr pro Rückbuchung.
- Zur Benützung der Tankanlage ist nur der Kunde oder ein von ihm ausdrücklich Bevollmächtigter berechtigt. Gibt der Tankkunde den Tankchip unter Vollmachterteilung an Dritte weiter, so verpflichtet er sich, den Inhalt dieser Bedingungen dem Dritten zur Kenntnis zu bringen bzw. haftet er für alle Folgen des Zuwiderhandelns gegen diese Bedingungen.
- Die Anleitung für das Tanken an unserer Tankstelle finden Sie am Tankautomaten. Sollte der Kunde dennoch Fehler beim Tanken machen, haftet ausschließlich der Kunde. Durch die Fehlbedienung des Kunden an un- serer Tankstelle kann die Firma Wildbolz zu keiner Haftung herangezogen werden. Für die Aushebung von Fehltankungen, die durch das Verschulden des Kunden entstanden sind, wird eine Bearbeitungsgebühr ver- rechnet.
- Unsere Anlagen sind videoüberwacht. Sollte der Kunde in irgendeiner Weise Schäden an der Anlage hinter- lassen, sind diese unverzüglich bzw. spätestens am nächsten Werktag der Firma Wildbolz zu melden. Sollte dies nicht geschehen wird Anzeige erstattet.
- Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass
- jeglicher Umgang mit offenem Feuer, Rauchen usw. im Bereich der Tankstelle verboten ist
- das Fahrzeug gegen Abrollen gesichert wird und der Fahrzeugmotor abzustellen ist
- das Telefonieren mit dem Mobiltelefon während des Tankens untersagt ist
- bei den Tankstellen angebrachte Bedienungsanleitungen bzw. den Anzeigen am Display des Tankauto-maten unbedingt Folge zu leisten ist
- die Betankung nur in den Betriebstank des betreffenden Fahrzeuges bzw. in einen für Treibstofftransportgeeigneten Behälter stattfinden darf.
- Die Firma Wildbolz ist berechtigt, Auskünfte bei Kreditinstituten und Auskunftstellen, wie z.B. dem Kreditschutzverband einzuholen und bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen diese Daten zu übergeben.
- Die Treibstoffabgabe und Fakturierung erfolgt ausschließlich im Namen der Firma Wildbolz.
- Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Firma Wildbolz.
- Erfüllungsort: Fohnsdorf und Gerichtsstand Judenburg. Zahlbar und klagbar in Judenburg.
Version 2.0 Stand: Juni 2018